News März 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten heute die Steuerinformationen für den Monat März 2010.
In einem Grundsatzbeschluss hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs dem Aufteilungsgebot bei beruflich und privat veranlassten Reisen eine Absage erteilt. Dies bedeutet, dass gemischte Reisekosten in einem größeren Umfang als bisher steuerlich geltend gemacht werden können. Welche Auswirkungen das Urteil im Einzelnen hat, haben wir für Sie zusammengefasst.
Sofern Vermieter in 2009 erhebliche Mietausfälle verzeichnen mussten, sollten Sie sich einen Termin im Kalender anstreichen: Denn ein Antrag auf teilweisen Grundsteuererlass wegen wesentlicher Ertragsminderung ist nur noch bis zum 31.3.2010 möglich.
Für Kapitalanleger ist der Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer von besonderem Interesse. Thematisiert werden die Aspekte, die für Ehegatten von besonderer Bedeutung sind, wie beispielsweise die unentgeltliche Depotübertragung oder die Verlustverrechnung.
Für Unternehmer ist es wichtig zu wissen, dass der Bundesfinanzhof in gewissen Fallkonstellationen höhere Gebäudeabschreibungen als die Finanzverwaltung zulässt. Das betrifft zumindest die Fälle, in denen ein Gebäude nach der Vermietung aus dem Privat- in ein Betriebsvermögen eingelegt wird und der Einlagewert über den ursprünglichen Anschaffungskosten liegt.
GmbH-Gesellschafter sollten beachten, dass auch unverzinsliche Gesellschafterdarlehen mit unbestimmter Laufzeit gewinnerhöhend abgezinst werden müssen. Wie eine Abzinsung verhindert werden kann, verdeutlichen zwei Praxishinweise.
Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
KRP Klaus Ribbert und Partner
Steuerbeartungsgesellschaft
Anhang: 1003_SteuerInfo_03_10.rtf
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